Einkünfteerzielungsabsicht
- Einkünfteerzielungsabsicht
1. Begriff: Die Absicht, mit einer Tätigkeit bzw. Kapitalanlage über eine Periode hinweg einen (steuerpflichtigen) Überschuss zu erzielen.
- 2. Steuerliche Bedeutung hat die E. vor allem für die Frage, ob Verluste aus einer wirtschaftlichen Betätigung steuerlich geltend gemacht werden können. Denn E. ist Voraussetzung für die Steuerpflicht; fehlt sie, ist die Tätigkeit steuerlich ohne Bedeutung, mit der Folge, dass entsprechende Verluste nicht steuerlich abziehbar sind.
- Vgl. auch ⇡ Liebhaberei.
Lexikon der Economics.
2013.
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